Aktuelles aus dem Bauamt
/ Bauhof
24.04.12
Bauamt Villmar informiert:
Im Zuge der Ausschreibungen für den Kissel, Struther Weg NBG sowie die Kirchfeldstraße in Weyer, werden zur Zeit die Submissionsergebnisse vom ausführenden Büro ausgewertet.
Für die Straßenzüge Kissel und Kirchfeldstraße wird es im Anschluss der Auswertung eine Bürgerinformation geben, wo der Bauablauf und die Kosten besprochen werden. Des Weiteren werden die zu erwartenden Straßenbeiträge präsentiert und erläutert.
Im Neubaugebiet Struth wird es ebenfalls straßenweise Anwohnertreffen geben, wo nochmal auf den Entwurf eingegangen wird. Straßenbeiträge werden hier nicht erhoben. Die Anwohner des Struther Weges in dem Bereich auf der linken Seite werden straßenbeitragsmäßig erfasst. Es wird hier ein gesondertes Treffen mit den Anwohnern geben.
Die Treffen sind auf Grund der verlegten Bietergespräche für den Monat Mai 2012 jetzt neu angesetzt.
Wir bitten diesen Umstand zu entschuldigen.
Ortsteile von Villmar bekommen 2012 eine schnelle Internetanbindung
Grundstein
für Breitbandausbau Falkenbach, Langhecke und Weyer gelegt Villmar. Im Dezember 2011
unterschrieben Hermann Hepp, Bürgermeister der Gemeinde Villmar, und
Arnold-Richard Lenz, 1. Beigeordneter, den Vertrag zum Breitbandausbau mit der
Firma OR Network. Die drei Ortsteile sollen bis November 2012 ausgebaut sein.
Eine flächendeckende
Breitbandversorgung ist für viele Unternehmen ein wichtiger Standortfaktor. Die
Möglichkeit mit DSL Geschwindigkeit ins Netz zu gehen macht die Villmarer
Ortsteile als möglichen Firmensitz wesentlich attraktiver. Für viele Bürger
bedeutet eine schnelle Internetverbindung mehr Komfort und auch ein Stück mehr
Lebensqualität. Umgesetzt wird dies durch
Richtfunkstrecken die mit einem Glasfaseranschluss eines Vertragspartners von OR
Network verbunden sind. Über einen Verteiler im Ort wird das Signal in die
Haushalte weitergeleitet. Mittels einer Empfangsantenne, die Sichtverbindung zu
einem Verteiler im Ort haben muss, kommt das wiDSL Signal zum Kunden. Wo bisher
mit einer Geschwindigkeit von 384 Kbit/s, wenn überhaupt, durch das Internet
geschlichen wurde, soll ab November 2012 eine Bandbreite von 2 Mbit/s bis 16
Mbit/s zur Verfügung stehen. Kunden können zwischen 2 wiDSL
Tarifen wählen. Bei den Fair-Flat-Tarifen wird eine bestimmte Datenmenge
gebucht, die dann „ab gesurft“ werden kann. Überschreitet man das Datenvolumen,
wird die Geschwindigkeit automatisch gedrosselt, sodass keine Mehrkosten für den
Verbraucher entstehen. Bei der Flatrate ist die Datenmenge unbegrenzt.
Monatliche Kosten für einen Internetanschluss liegen, je nach Tarif, zwischen 12
€ und 49 €. Eine einmalige Anschlussgebühr kostet 69 € für 2 Jahre und 129 € bei
einem Jahr Laufzeit. Mittelfristig sind
Informationsabende geplant, wo interessierte Bürger detailliert über die Technik
und Tarife informiert werden. Genauere Informationen gibt es vorab unter
www.wiDSL.de.
Die Gemeinde Villmar, Betriebszweig Trinkwasserversorgung veröffentlicht die
Analysedaten der Wassergewinnungsanlagen von Villmar für das Jahr 2011
Gesplittete Abwassergebühr Villmar
Die Gemeinde Villmar wird im nächsten Jahr die gesplittete Abwassergebühr einführen. Zu diesem Zweck werden schon in diesem Jahr diverse Vorarbeiten geleistet. Es wird eine neue Abwassersatzung beschlossen, und es werden Luftbilder zur Auswertung der versiegelten Fläche aus der Luft aufgenommen. Diese Arbeiten sind bereits abgeschlossen und sind fertig zur Auswertung.
Unten ist ein Probefoto der Befliegung beigefügt.
Um sich vorab zu informieren, was
das Gebührensplitting bedeutet, können Sie sich hier In das
PDF-Informationsdokument runterladen.
Download

Die neue Hessische Eigenkontrollverordnung (EKVO) befasst sich auch mit den Hausanschlüssen von Privateigentümern. Anbei finden Sie die wichtigsten Neuregelungen. Die DIN 1986 Teil 30, (die sich unter anderem mit Hausanschlüssen befasst) ist im Allgemeinen eine anerkannte Regel der Technik. Die neue EKVO verlängert die Regelfrist der Wiederholungsprüfung von 20 auf 30 Jahre und weicht in diesem Punkt von der DIN ab.
Neue Regelungen
Im Wesentlichen gelten für private Zuleitungskanäle nun folgende Bestimmungen:
- Erstprüfung innerhalb von 15 Jahren, beginnend mit dem Stichdatum 1. Januar 2010
- Wiederholungsprüfungen für häusliches Abwasser alle 30 Jahre, für gewerbliches Abwasser alle 15 Jahre.
Stichdaten hierfür sind alternativ der Zeitpunkt des Neubaus, die erste Zustandserfassung oder eine dauerhafte Sanierungsmaßnahme.
- Alle nach dem 1. Januar 1996 gebauten oder dauerhaft sanierten Zuleitungskanälen
gelten auch ohne Prüfung zum 1. Januar 2010 per se als erstmal geprüft. Sie müssen demnach bis Ende 2039 erneut geprüft werden.
- In Wasser und Heilquell-Schutzgebieten müssen die zuständigen Behörden kürzere Fristen vorschreiben – i.d.R. alle 15 Jahre.
- Für Niederschlagswasser führende Zuleitungskanäle gelten die Anforderungen der DIN.
Achtung vor Firmen, die ausgeben im Auftrag der Gemeinde tätig zu sein
Aktuell gibt es Firmen, die bei Mitbürgern Enthärtungsanlagen für das Trinkwassersystem im Haus einbauen wollen. Die Gemeinde gibt bekannt dass diese Firmen nicht im Auftrag der Gemeinde handeln. Die Bürger werden gebeten diese Firmen der Gemeinde zu melden, damit dieses „Gebaren“ unterbunden werden kann.
Des Weiteren wird vor Firmen gewarnt die im Zuge der neuen DIN-Verordnungen im Hausanschlussbereich (Anschlussuntersuchungen mit TV-Kamera) sich ebenfalls ausgeben im Auftrag der Gemeinde zu handeln. Wir bitten auch hier die Mitbürger, diese Firmen der Gemeinde zu melden.
Bauamt Villmar
Die Gemeinde Villmar Betriebszweig Trinkwasserversorgung gibt bekannt:
Defekte Bleileitungen in der Gemeinde Villmar werden nicht mehr repariert sondern komplett mit einem anderen Rohrmaterial ausgetauscht. Die Grenzwerte für Blei betragen ab dem 01.12.2003 (0,025 mg/l) dieser Grenzwert wird ab dem 01.12.2013 ( auf 0,010 mg/l) herabgesetzt. Bis zu dieser Verschärfung der Grenzwerte ist die Gemeinde bestrebt Bleileitungen zu entfernen.
Die Gemeinde ist vom Gesundheitsamt aufgefordert ein Bleikataster zu führen, was auch der Fall ist. Dies bedeutet, dass das Gesundheitsamt festlegt an welchen Hausanschlüssen Proben genommen werden müssen. Die erste stichprobenartige Überprüfung wird auf Gemeindekosten ausgeführt. Wird der o. g. Grenzwert überschritten ist die Leitung innerhalb eines Jahres auszutauchen. Die Kosten trägt der Hauseigentümer (gem. Satzung).
Die Gemeinde Villmar, Betriebszweig Trinkwasserversorgung veröffentlicht die Analysedaten der Wassergewinnungsanlagen von Villmar für das Jahr 2010
Unter anderem können hier die verschiedenen Härtegrade im Wasser bezogen auf den Ortsteil eingesehen werden. Auf der jeweiligen Seite 4 der ortsteilbezogenen Analyseberichte können Sie die Härte des Trinkwassers ablesen, welche relevant ist für die Einstellung diverser Wasserverbraucher (z.B. Waschmaschine).
Anhand der Daten können Sie auch erkennen, dass die Parameter gem. der deutschen Trinkwasserverordnung unterschritten sind und somit in Villmar eine gute Wasserqualität nachgewiesen ist.
Des Weiteren weisen wir daraufhin dass folgende Straßenzüge in Aumenau unter den Analysebericht Analyse Aumenau Reinwiesenstollen fallen. Die anderen Straßen in Aumenau fallen dem entsprechend unter den Bericht Analyse Aumenau Rissbach.
Alter Weg
Austraße
Bogengasse
Eckstraße
Fahrgasse
Falkenbacher Straße
Fürfurter Straße
Lahnstraße
Mittelstraße
Schulstraße
Neustraße
Tiergartenstraße
Wickengartenstraße
Wingertstraße
Analyseberichte:
Aumenau Reinwiesenstollen | Aumenau Rissbach | Falkenbach | Villmar | Weyer
Trinkwasseranalyse von Georg Joseph